Shippers Dangerous Goods Decleration (DGD) – Alles auf einen Blick

Die Beförderung gefährlicher Güter birgt erhebliche Risiken für Menschen, Umwelt und Infrastruktur. Um diese Risiken zu minimieren und die Sicherheit bei der Handhabung und dem Transport gefährlicher Güter zu gewährleisten, wurden international gültige Vorschriften und Richtlinien festgelegt. Eine wesentliche Komponente dabei ist die Shippers Declaration for Dangerous Goods (SDDG), die auch als Gefahrgutdeklaration bezeichnet wird. In diesem Ratgeber-Artikel werden wir die Bedeutung der SDDG, ihre Anforderungen und den Prozess zur Erstellung einer solchen Deklaration erläutern.

 

1. Was ist die Shippers Declaration for Dangerous Goods (SDDG)?

Die Shippers Declaration for Dangerous Goods ist ein rechtlich verbindliches Dokument, das vom Versender erstellt und den zuständigen Beförderungsunternehmen (z.B. Fluggesellschaften, Reedereien, Eisenbahn- oder Straßenverkehrsunternehmen) vorgelegt wird. Es enthält wichtige Informationen über die Art, Menge, Verpackung und Kennzeichnung der gefährlichen Güter, die transportiert werden sollen. Die SDDG gewährleistet, dass gefährliche Güter ordnungsgemäß identifiziert, verpackt, markiert und gekennzeichnet sind und in Übereinstimmung mit den einschlägigen internationalen Vorschriften transportiert werden.

2. Rechtliche Grundlagen und internationale Regelwerke

Die SDDG basiert auf internationalen Vorschriften, die von verschiedenen Organisationen und Institutionen erarbeitet wurden. Dazu gehören:

  • International Air Transport Association (IATA) für den Luftverkehr
  • International Maritime Organization (IMO) für den Seeverkehr
  • ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route) für den Straßenverkehr in Europa
  • RID (Règlement concernant le transport international ferroviaire des marchandises dangereuses) für den Eisenbahnverkehr in Europa


3. Inhalt der Shippers Declaration for Dangerous Goods

Die SDDG muss folgende Informationen enthalten:

  • Name und Adresse des Versenders und des Empfängers
  • Eine genaue Beschreibung der gefährlichen Güter, einschließlich ihrer UN-Nummer, der offiziellen Bezeichnung, der Klasse, des Verpackungscodes und der Menge
  • Informationen über die Verpackung, einschließlich Art, Material und Anzahl der Verpackungseinheiten
  • Informationen über die Kennzeichnung und Markierung der gefährlichen Güter und Verpackungen
  • Eine Bestätigung, dass die Güter ordnungsgemäß verpackt, markiert und gekennzeichnet sind und die einschlägigen Vorschriften eingehalten wurden
  • Eine Notfallnummer, die im Falle eines Zwischenfalls während des Transports kontaktiert werden kann
  • Die Unterschrift des Versenders oder seines bevollmächtigten Vertreters


4. Erstellung der Shippers Declaration for Dangerous Goods

Die Erstellung der SDDG ist eine wichtige Aufgabe des Versenders und erfordert ein umfassendes Verständnis der einschlägigen Vorschriften und Regelwerke. Hier sind einige Schritte, die bei der Erstellung einer SDDG beachtet werden sollten:

4.1. Identifizierung der gefährlichen Güter

Der erste Schritt besteht darin, die Art der gefährlichen Güter zu identifizieren, die transportiert werden sollen. Dabei ist die UN-Nummer und die offizielle Bezeichnung der Gefahrstoffe gemäß den internationalen Gefahrgutvorschriften anzugeben.

4.2. Wahl der Verpackung

Die Verpackung der gefährlichen Güter muss den Vorschriften entsprechen und auf die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Gefahrstoffs abgestimmt sein. Der Versender muss sicherstellen, dass die Verpackungen ausreichend widerstandsfähig, undurchlässig und chemisch beständig sind und den Transportanforderungen standhalten.

4.3. Kennzeichnung und Markierung

Gefährliche Güter und ihre Verpackungen müssen gemäß den Vorschriften mit Warnzeichen, Gefahrensymbolen und Hinweisen versehen werden. Diese Kennzeichnung und Markierung soll sicherstellen, dass die am Transport beteiligten Personen und Behörden die Art der Gefahrstoffe leicht erkennen können.

4.4. Schulung und Zertifizierung

Die verantwortlichen Mitarbeiter des Versenders, die an der Vorbereitung der gefährlichen Güter beteiligt sind, sollten entsprechend geschult und zertifiziert sein. Dies stellt sicher, dass sie über das erforderliche Fachwissen verfügen, um die SDDG korrekt zu erstellen und die gefährlichen Güter ordnungsgemäß zu verpacken, zu kennzeichnen und zu markieren.

4.5. Prüfung der SDDG

Bevor die SDDG an das Beförderungsunternehmen übergeben wird, sollte sie sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft werden. Fehler in der SDDG können zu Verzögerungen, Bußgeldern oder sogar Strafverfolgung führen.

5. Haftung und Verantwortung

Der Versender ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der SDDG verantwortlich und haftet für Schäden, die durch falsche oder unzureichende Informationen entstehen können. Darüber hinaus sind auch die am Transport beteiligten Unternehmen verpflichtet, die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und können bei Verstößen belangt werden.

Fazit

Die Shippers Declaration for Dangerous Goods ist ein unverzichtbares Instrument, um die Sicherheit beim Transport gefährlicher Güter zu gewährleisten. Versender müssen sicherstellen, dass sie die Anforderungen der SDDG und der einschlägigen Vorschriften genau kennen und einhalten, um Risiken für Menschen, Umwelt und Infrastruktur zu minimieren. Durch die Beachtung der in diesem Ratgeber beschriebenen Schritte und Anforderungen kann die Erstellung einer korrekten und vollständigen SDDG erreicht werden.